Betriebsmethode in großer Höhe
Alle Arbeiten, die an hohen Orten durchgeführt werden, bei denen die Fallhöhe mehr als 2 Meter (einschließlich 2 Meter) am Fuß der Fallhöhe beträgt, werden als Höhenoperationen bezeichnet. Diese Vorschrift gilt für Elektriker, Wartungspersonal und Mitarbeiter, die im Höhenbetrieb tätig sind. Bei Arbeitsbühnen mit einer Höhe von weniger als 2 Metern muss ein fester Kantenschutz oder Handläufe vorhanden sein.
2. Höhenpersonal sollte ein starkes Sicherheitsbewusstsein aufbauen und darf keine Zufallsmentalität haben. Personal, das nicht von einem Leiter oder einer höheren Person zugewiesen und nicht in den Sicherheitsbetriebsverfahren in großer Höhe geschult wurde, darf keine Höhenflüge durchführen
3. Bei Wartungsarbeiten ist die Hebebühne die erste Wahl für Klettergeräte. Bei Einschränkungen durch den Standort oder andere objektive Faktoren können andere Kletterausrüstungen oder Klettermethoden in Betracht gezogen werden, aber Sicherheitsfaktoren müssen an erster Stelle stehen





